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So Geht'sMit Flüssiggas heizen!

Alle Infos zur klimafreundlichen Heizoption!

Hat das Heizungsgesetz Auswirkungen auf Flüssiggas-Heizungen, die vor 2024 eingebaut wurden?

Nein. Das Heizungsgesetz gilt erst 2024. Flüssiggas-Heizungen, die bis zum 31.12.2023 eingebaut wurden, können bis zum 31.12.2044 auch weiterhin mit fossilem Flüssiggas betrieben werden.

Die 65-Prozent-Anforderung gilt zunächst nur für Neubaugebiete

Grundsätzlich gilt: Wer seit dem 1.1.2024 eine Flüssiggas-Heizung neu einbaut oder austauscht, muss diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betreiben. Die 65-Prozent-Anforderung gilt zunächst nur für den Einbau von Flüssiggas-Heizungen in Neubauten, die sich in Neubaugebieten befinden, die nach dem 01.01.2024 als solche ausgewiesen wurden.

Für Bestandsgebäude gelten geringe Anforderungen

In Bestandgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt: Bis zur Ausweisung einer Kommune als Wärmenetzgebiet auf Basis eines Wärmeplans dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer eine Flüssiggas-Heizung installieren, die auch mit fossilem Flüssiggas betrieben wird. Ab 2029 müssen diese Flüssiggas-Heizungen dann mit mindestens 15 Prozent biogenem Flüssiggas betrieben werden – ab 2035 mit mindestens 30 Prozent und ab 2040 mit mindestens 60 Prozent. Ab dem 1.1.2045 dürfen Flüssiggas-Heizungen nur noch mit erneuerbarem Flüssiggas betrieben werden.

Dürfen kaputte Flüssiggas-Heizungen repariert werden?

Ja, defekte Flüssiggas-Heizungen dürfen repariert und nach der Instandsetzung wie gewohnt weiterbetrieben werden. Das Heizungsgesetz gilt erst, wenn bestehende Flüssiggas-Heizungen irreparabel beschädigt sind und ausgetauscht werden müssen. Doch auch dann muss die 65-Prozent-Anforderung nicht sofort erreicht werden: Während der Übergangsfrist von fünf Jahren kann auch eine Flüssiggas-Heizung genutzt werden, die noch nicht die 65-Prozent-Anforderung erfüllt. Nach dieser Übergangsfrist von fünf Jahren wird diese jedoch wirksam.

Steht biogenes Flüssiggas heute schon zur Verfügung?

Ja. Biogenes Flüssiggas ist bereits seit 2018 auf dem deutschen Markt erhältlich. Mit den prognostizierten Mengen für den Wärmemarkt, könnten je nach eingesetzter Anlagentechnik bis 2030 zwischen 143.000 und 365.000 neue Flüssiggas-Heizungen installiert werden, die in Kombination mit biogenem Flüssiggas die 65-Prozent-Anforderung des Heizungsgesetzes erfüllen. Um den deutlich steigenden Bedarf an erneuerbaren Flüssiggasen zu decken, gibt es bereits in vielen europäischen Ländern Produktionsanlagen. Die Produktionskapazitäten für biogenes Flüssiggas nehmen europaweit stetig zu.

Checkliste:Vorstellung der Heizoptionen mit Flüssiggas

Das Heizungsgesetz zeigt: Flüssiggas-Heizungen mit biogenem Flüssiggas und Flüssiggas-Hybridheizungen sind zukunftssichere Modernisierungsoptionen. Denn: Im ländlichen Raum abseits von Wärmenetzen gibt es zahlreiche Bestandsgebäude, die sich besonders für den Einsatz von Flüssiggas eignen.

So funktioniert Heizen mit
biogenem Flüssiggas

In Kombination mit biogenem Flüssiggas erfüllen Flüssiggas-Heizungen die Anforderung des Heizungsgesetzes.

Der erneuerbare Energieträger spart im Vergleich zu herkömmlichem fossilem Flüssiggas bis zu 90 Prozent an CO2-Emissionen ein. Gleichzeitig weist biogenes Flüssiggas dieselben chemischen Eigenschaften auf wie konventionelles Flüssiggas. Somit lassen sich Flüssiggas-Heizungen ohne technische Anpassungen mit biogenem Flüssiggas betreiben – und der erneuerbare Energieträger kann in beliebig hoher Menge beigemischt werden.

Das leistet eine
Flüssiggas-Hybridheizung

Flüssiggas-Hybridheizungen sind besonders geeignet für teilsanierte Bestandsgebäude. Die im Heizungsgesetz verankerte Heizoption kombiniert eine Gasbrennwerttherme mit einer elektrischen Wärmepumpe. Die 65-Prozent-Anforderung des Heizungsgesetzes ist erfüllt, wenn die elektrische Wärmepumpe in der Hybridlösung eine Leistung von mindestens 30 Prozent des maximalen Wärmebedarfs hat. Denn: Mit diesem Leistungsanteil werden 65 Prozent des Wärmeanteils produziert. Die Gasbrennwerttherme lässt sich bis Ende 2044 mit herkömmlichem Flüssiggas betreiben. Erst ab dem 1.1.2045 ist für Flüssiggas-Hybridheizungen dann die Verwendung von erneuerbarem Flüssiggas vorgeschrieben.

Und: Heizungsmodernisierer von staatlichen Fördergeldern. Gefördert wird die elektrische Wärmepumpe bei der Erweiterung einer Flüssiggas-Heizung zu einer Hybridlösung mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Ebenfalls förderfähig sind bei einem bivalenten Kombi-/Kompaktgerät die anteiligen Ausgaben für die elektrische Wärmepumpe. Zudem lässt sich eine Flüssiggas-Hybridheizung flexibel durch weitere Komponenten erweitern – etwa durch Photovoltaik oder Solarthermie.

Machen Sie Ihre Heizung fit für die Zukunft:Der kürzeste Weg zur modernen Flüssiggas-Heizung

Egal ob Sie vorher mit Heizöl, Erdgas oder konventionellem Flüssiggas geheizt haben: Dem schnellen Umstieg auf biogenes Flüssiggas steht nichts im Weg. Was Sie dazu wissen sollten und welche Umbaumaßnahmen dafür notwendig sind, erfahren Sie in unserem Überblick.

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